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Gesundheit

 

Folgende Personenkreise können bzw. dürfen aus rechtlicher bzw. medizinischer Sicht nicht tätowiert werden:

 

  • minderjährige Personen unter 18 Jahren

  • Schwangere

  • stillende Mütter

  • alkoholisierte und unter Drogeneinfluss stehende Personen

  • Personen mit Herz- Kreislauferkrankungen, Blutgerinnungsstörungen, Diabetiker