Gesundheit
Folgende Personenkreise können bzw. dürfen aus rechtlicher bzw. medizinischer Sicht nicht tätowiert werden:
minderjährige Personen unter 18 Jahren
Schwangere
stillende Mütter
alkoholisierte und unter Drogeneinfluss stehende Personen
Personen mit Herz- Kreislauferkrankungen, Blutgerinnungsstörungen, Diabetiker